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Bald Verbot von Gänsestopfleber?:



Themen:
Das grausame Leiden der Gänse


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Bald Verbot von Gänsestopfleber?



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B I T T E   U M   M I T H I L F E 

16.11.2006 - Jutta Klein aus Köln schreibt:

Liebe Tierschützer,

ich bitte um Mithilfe im Namen der Tiere, denn ich habe eine Petition zum Verbot von Stopfleberfarmen beim Europäischem
Parlament eingereicht. Sie ist durch die Prüfung und für zulässig
erklärt worden.
siehe:
Petition [408 KB]
Antwort des Europäischen Parlaments [577 KB]

Wer kann helfen, dem Anliegen Nachdruck zu verleihen?

Wenden Sie sich an:
Petitions@europarl.europa.eu

Marcin Libicki
Vorsitzender des Petitionsausschusses
B-1047 Brüssel
Tel. + 32 2 284 21 11
Fax + 32 2 284 68 44
marcin.libicki@europarl.europa.eu



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S T O P F L E B E R   V E R S T Ö ß T   G E G E N   L E B E N S M I T T E L H Y G I E N E 

Pressemitteilung PETA, 22.8.2006

PETA erstattet Anzeige gegen Kerner-Show-Köchin Poletto

Stopfleber verstößt gegen Fleischhygieneverordnung

Hamburg – Die internationale Tierrechtsorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) hat Strafanzeige gegen die Sterneköchin Cornelia Poletto (u. a. Johannes B. Kerner-Show), sowie gegen ihren Mann Remigio Poletto, wegen Verstoß gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (vormals u. a.: Fleischhygienegesetz) und die Fleischhygiene-Verordnung erstattet.
Nach Ansicht von PETA handelt es sich bei Stopfleber um das kranke Organ eines gezielt krank gemachten Tieres, dabei ist der Verkauf von Fleisch kranker Tiere laut Gesetz verboten. Die Tierrechtsorganisation plant nun bundesweite Anzeigen gegen Stopfleberrestaurants.

„Medizinisch gesehen ist eine verfettete Leber (Steatosis hepatis) ein krankhaft verändertes Organ. Die Vögel werden geschlachtet, bevor sie an den irreversiblen Folgen des Stopfens sterben. Nebenwirkungen sind u. a. Perforationen im Rachenbereich, Atemnot mit Hecheln, Halszerrungen und Prellungen, multiple Knochenbrüche, Entzündung des Dünndarms, Durchfall, Leberzirrhose, Herzversagen, Nierenversagen und Leberblutungen“, so Dr. Tanja Breining von PETA. Die Gänsestopfleber ist folglich ein extrem geschädigtes Organ und wird als Lebensmittel angeboten.

Gemäß Punkt 2.2 der Anlage 1 der Fleischhygiene-Verordnung hat ein Tier, dessen Produkte für den deutschen Markt verwendet werden sollen, auf „eine Störung des Allgemeinbefindens oder Erscheinungen einer Krankheit“ hin untersucht zu werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Fleischprodukte an sich, nicht nur für ein „ganzes“ Tier. „Die Stopfleber ist ein krankes „Stück Fleisch“, welches nach den Hygienevorschriften nicht zum menschlichen Verzehr angeboten werden dürfte. Die Lebensmitteluntersuchung sowie die Fleischhygiene sind in Deutschland darauf ausgerichtet, keinesfalls kranke Tiere oder kranke Tierteile in den Lebensmittelkreislauf gelangen zu lassen“, so Dr. Haferbeck, Rechtsexperte bei PETA.

Cornelia Poletto führt solche kranken Tierprodukte für ihren gastronomischen Betrieb und gibt dieses kranke Organ dann ihren Restaurant-Gästen sogar noch als besonderes Gourmet-Gericht zum Essen.

In Chicago, USA, tritt heute das Stopfleberverbot in Kraft, Philadelphia, Illinois Massachusetts und New York planen ähnliches und ab 2012 gilt das Verbot in Kalifornien. PETA drängt auf ein baldiges Importverbot von Stopfleber nach Deutschland bzw. europaweites Produktionsverbot, wie es in Deutschland, Österreich und anderen europäischen Ländern bereits seit vielen Jahren existiert.


Fotos und Videos:
http://barrat.org/photos/stopgavage/



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B A L D   V E R B O T   V O N   G Ä N S E S T O P F L E B E R ? 

Pressemitteilung »Freiheit für Tiere«, 12. September 2005

Bald Verbot von Gänsestopfleber?

Tierschutzmagazin stellt Strafanzeige gegen den Vertrieb von Enten- und Gänsestopflebern

Was sich auf den Speisekarten deutscher Gourmet-Restaurants delikat ausnimmt, ist in Wirklichkeit das Ergebnis einer brutalen Qualzucht: Enten- und Gänsestopflebern, auch „foie gras“ genannt. Gänseleberpastete wird als eine Delikatesse gehandelt, für die der Verbraucher einen hohen Preis bezahlt. „Dahinter steckt eine unglaubliche Form der Tierquälerei: Stopfleber wird dadurch hergestellt, dass den Tieren mehrmals täglich 40-50cm lange Metallrohre durch den Hals in den Magen eingeführt werden, um ihnen zwangsweise riesige Futtermengen – das 10fache (!) dessen, was sie natürlicherweise zu sich nehmen würden - einzuverleiben“, sagt Julia Brunke, Redakteurin der Zeitschrift „Freiheit für Tiere“. Ziel sei es, die Gänseleber krankhaft so zu verändern, dass sie in einigen Wochen von 180g auf 1.000g und mehr anwächst. Die immer größer werdende Leber beginnt die anderen Organe zu erdrücken - die Tiere leiden an unerträglichen Schmerzen. Beim Stopfen sind schwere Verletzungen der Speiseröhre an der Tagesordnung, wobei die Hälse mancher Tiere so stark verletzt werden, dass sich Löcher bilden. In einigen Betrieben wird der Futterbrei mit Pressluft in den Magen der Gänse gepresst. Nicht selten platzt dabei der Magen der Gänse, die dann unter furchtbaren Schmerzen verenden.

Aus diesem Grund ist die Herstellung von Enten- und Gänsestopfleberprodukten in Deutschland als Tierquälerei strafbar (§ 17 Ziff.2b TierSchG i.V.m.§ 3 Ziff.9 TierSchG). Trotzdem sind die Deutschen die größten Abnehmer von Gänsestopfleber und anderer daraus hergestellter Produkte.
Um die Strafbarkeit zu umgehen, werden die Enten- und Gänsestopfleberprodukte aus dem Ausland, aus Frankreich, Ungarn und anderen Ländern in Deutschland eingeführt und von einigen Firmen im Versandhandel vertrieben. Laut Statischen Bundesamt wurden im Jahr 2001 10.000 kg Gänsestopfleber (ohne Enten) nach Deutschland importiert, zu einem Gegenwert von 623.000,- Euro. Bislang ließ man dies geschehen. Die Staatsanwälte Deutschlands sahen keine Veranlassung, dagegen vorzugehen, weil nur die Produktion in Deutschland, aber nicht die Einfuhr aus dem Ausland strafbar sei. Im Rahmen einer Veröffentlichung in Heft 8/2005 der Zeitschrift Natur und Recht wurde nunmehr dargelegt, dass die Einfuhr und der Vertrieb der Qualzuchtprodukte in Deutschland eine strafbare Beihilfe zur Tierquälerei darstellt. Im Strafgesetzbuch gibt es eine Vorschrift (§ 9 Abs.2 S.2), wonach für den in Deutschland handelnden Teilnehmer einer Auslandstat das deutsche Strafrecht auch dann gilt, wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist. Die ausländische Haupttat wird für Gehilfen im Inland wie eine inländische Straftat beurteilt. Die Importeure und Vertreiber ausländischer Enten- und Gänsestopflebern sind solche Gehilfen.

Die Redaktion von Freiheit und Tiere hat gegen vier Firmen Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften in München, Freiburg und Bonn erstattet. „Als Tierschützer sind wir selbstverständlich gegen jegliche Form der Tierausbeutung und Tierquälerei. Trotz Tierschutz im Grundgesetz sind nach wie vor unglaubliche Tierquälereien in der Massentierhaltung völlig legal. Aber in diesem Fall steht das Gesetz eindeutig auf der Seite der Tiere“, sagt Julia Brunke.




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